Weinanbau : Warum Sie ein Anrecht auf alte Reben haben
Von Stephan Reinhardt
Lesezeit: 3 Min.
Der Geschmack eines Weines hat mit dem Alter der Reben nicht unbedingt etwas zu tun. Daher steht dieses, im Gegensatz zum weit maßgeblicheren Erntejahr, nicht auf dem Etikett. Das Rebalter besagt per se weder etwas über den Stil noch die Qualität des Weines. Die Bezeichnung „Alte Reben“ ist zudem gesetzlich nicht geschützt und wird häufig dann bemüht, wenn einem sonst nichts einfällt, um einen Wein bezeichnungstechnisch aufzuwerten oder von einem ähnlichen Wein abzugrenzen. Manche Produzenten meinen, 15 Jahre sei für einen Rebstock schon alt. Nur: Stellen Sie sich Kinder mit 15 Jahren auch als alte Recken vor, die besonders reife Leistungen hervorbringen? Eben.
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