Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Eckpunkte für ein neues Weingesetz vorgelegt (Foto: Kreklau/Wiciok)
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Eckpunkte für ein neues Weingesetz vorgelegt (Foto: Kreklau/Wiciok)

Eckpunkte des neuen Weingesetzes

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat ein Eckpunktepapier zur Reform des Weingesetzes veröffentlicht, auf das sich das Ministerium nach eigenen Angaben mit den am Stützungsprogramm »Wein« beteiligten Bundesländern sowie Vertretern der Verbände der Weinbranche geeinigt hat. In nahezu allen Eckpunkten geht es um die Anpassung an das Unionsrecht.

Im neuen Weingesetz soll das romanische Weinqualitätssystem besser verankert werden als bisher. Für geschützte Herkunftsbezeichnung soll das Bundesministerium Mindestanforderungen hinsichtlich verschiedener Kriterien wie Hektarertrag, Mindestalkoholgehalt oder önologischer Verfahren festlegen.

Geografische Angaben sollen mit einem Qualitätsversprechen verbunden sein. Das heißt, dass für kleinere geografische Einheiten strengere Kriterien festgelegt werden können. Dabei sollen die Erzeuger selbst entscheiden, welche Kriterien in ihrem Anbaugebiet zur Geltung kommen und dazu in das Lastenheft der geografischen Einheit aufgenommen werden. Bei den Schutzgemeinschaften bzw. Branchenverbänden wird kein Bedarf gesehen, etwas an deren Aufgaben oder Finanzierung zu ändern.

Etwas nebulös mutet im Eckpunktepapier ein Prüfauftrag an das Ministerium an, zu untersuchen, »welche bezeichnungsrechtlichen Anpassungen an die Verwendung der Namen kleinerer geografischer Einheiten im Sinne einer Vereinfachung und transparenteren Regelung aus Verbrauchersicht vorgenommen werden könnten«. Dahinter dürfte sich der zukünftige Umgang mit der Großlage verbinden, über den es bei den Weinerzeugern sehr unterschiedliche Ansichten gibt.

Die Hektarertragsregelung soll zur Sicherung der Weinqualität und des Angebots flexibler gestaltet werden, wobei das Einwertmodell und das Qualitätsgruppenmodell beibehalten werden sollen.

Kontinuität soll auch beim Genehmigungssystem zur Neupflanzung von Rebflächen gewahrt bleiben. Die Begrenzung der jährlichen Zunahme um maximal 0,3 Prozent der Rebfläche soll bis 2023 verlängert werden.

Bei den traditionellen Begriffen will das Bundesministerium prüfen, wie bedeutsame Begriffe aufgewertet werden können und welche nicht oder kaum genutzten Begriffe aus dem Register gelöscht werden können. Zugleich prüft das Ministerium eine nationale Vereinheitlichung der Kriterien für die traditionellen Begriffe.

Ein weiterer Punkt betrifft die Absatzförderung. In den letzten vier Jahren wurden im Schnitt 3,5 Mill. Euro Fördermittel aus dem nationalen Stützungsprogramm Wein nicht abgerufen. Bund und Länder wollen prüfen, wie eine höhere Mittelausschöpfung im Rahmen der jetzigen Mittelaufteilung sichergestellt werden kann. Alternativ soll der Mittelansatz zur Absatzförderung auf dem Binnenmarkt und in Drittlandmärkten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von derzeit 1,5 Mill. auf 2,5 Mill. Euro angehoben werden. red

Ausgabe 8/2024

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